Artikel 1: Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
Gipro Parasols, ansässig in Keerweg 10, 6122 CL Buchten, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer Maastricht unter der Nummer 14.12.47.00.
Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die sich durch den Erwerb einer Lieferung gegen Bezahlung, Entschädigung, eine andere Form der Vergütung oder durch eine Werbeaktion von Gipro Parasols verpflichtet.
Produkt: Das einzelne oder mehrere Produkte, die vom Käufer bei Gipro Parasols erworben werden und die Gesamtheit einer oder mehrerer Lieferungen darstellen, einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen und Produkte.
Lieferung: Der Zeitpunkt, zu dem das Produkt an den Käufer geliefert wird und die Verwaltung und Verantwortung des Produkts von Gipro Parasols auf den Käufer übergehen.
Kaufvertrag: Die Vereinbarung zwischen Gipro Parasols und dem Käufer, die zu einer Lieferung führt, führen wird oder geführt hat.
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen Gipro Parasols und dem Käufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger vom Käufer verwendeter Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vor Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sollte eine Bestimmung des Käufers auf diese Weise Anwendung finden, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vorfälle gültig, für die die Bedingungen des Käufers keine Regelung vorsehen.
2.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise durch eine zuständige Behörde für ungültig oder nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt gültig. Die Parteien sind dann auch verpflichtet, zusätzliche Bestimmungen zur Ersetzung der unwirksamen Bedingungen zu vereinbaren, die den Charakter und den wirtschaftlichen Effekt der ursprünglichen Bedingungen so weit wie möglich erhalten.
2.4 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer in einer anderen Sprache als Niederländisch zur Verfügung gestellt, dienen sie nur zu allgemeinen Informationszwecken. Bei Unstimmigkeiten in Text oder Auslegung hat die niederländische Version des Textes immer Vorrang.
2.5 Treten Situationen auf, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorsehen, sind die Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem Charakter dieser Bedingungen möglichst nahekommt.
Artikel 3: Angebote und Vorschläge
3.1 Alle Angebote, Vorschläge und Angebote von Gipro Parasols sind für den Käufer unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
3.2 Alle Angebote, Vorschläge und Angebote von Gipro Parasols sind gültig für 30 Tage, sofern nicht eine andere Frist im Angebot angegeben oder schriftlich vereinbart wurde. Gipro Parasols ist nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer den Vertrag innerhalb der Gültigkeitsdauer schriftlich bestätigt.
3.3 Das Angebot wird zum Kaufvertrag, wenn der Käufer dem Angebot zustimmt, entweder schriftlich oder per E-Mail, und nur nach Bestätigung des Eingangs durch Gipro Parasols.
3.4 Wenn das akzeptierte Angebot einseitig vom Käufer geändert wird, ist Gipro Parasols nicht an den Kaufvertrag gebunden, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
3.5 Wenn in einem Angebot von Gipro Parasols mehrere Komponenten des Produkts enthalten sind, kann Gipro Parasols nicht verpflichtet werden, einen Teil des Angebots zum entsprechenden Preisanteil zu liefern oder auszuführen.
3.6 Angegebene Tarife, Rabatte und Angebote gelten nur für das jeweilige Angebot oder die jeweilige Offerte und sind nicht automatisch für Folgeaufträge gültig.
Artikel 4: Zeit und Ort der Lieferung
4.1 Die Lieferung des Produkts erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse in den Niederlanden und auf Kosten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Eine vereinbarte Lieferzeit ist niemals als Fixtermin anzusehen. Eine Überschreitung dieser Frist berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz oder zur Auflösung des Vertrags. Der Käufer muss Gipro Parasols schriftlich in Verzug setzen und eine neue angemessene Frist für die Lieferung setzen.
4.3 Gipro Parasols ist berechtigt, Lieferungen des Produkts in Teilen durchzuführen, wobei sie auch berechtigt ist, jede Teillieferung gesondert zu berechnen.
4.4 Wenn der Käufer es versäumt, die Ware anzunehmen, ist Gipro Parasols berechtigt, entweder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder den Kaufvertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Einmischung aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Gipro Parasols, vollen Schadenersatz zu verlangen.
4.5 Gipro Parasols garantiert eine Lieferfrist von maximal 30 Tagen, ausgenommen hiervon sind alle maßgefertigten Produkte.
Artikel 5: Reklamation, Rücktritt und Beanstandungen
5.1 Der Käufer wird das Produkt bei Lieferung sofort überprüfen und sich von dessen Zustand überzeugen. Beanstandungen bezüglich des Zustands der gelieferten Waren müssen unverzüglich und schriftlich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung. Andernfalls haftet Gipro Parasols nicht mehr für etwaige Mängel des Produkts.
5.2 Wenn Gipro Parasols eine Beanstandung (teilweise) akzeptiert, kann sie nach eigenem Ermessen den Vertrag ohne gerichtliche Einmischung auflösen und das Produkt zurücknehmen, die Waren ohne weitere Kosten ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass anbieten, wobei der Käufer das Produkt behält.
5.3 Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beschwerden zunächst an uns zu richten, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden oder unter +31 (0)6 2258 1094 anrufen. Falls dies nicht zu einer Lösung führt, können Sie Ihren Streitfall zur Vermittlung über die Stichting WebwinkelKeur anmelden. Seit dem 15. Februar 2016 haben Verbraucher in der EU auch die Möglichkeit, Beschwerden über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission zu melden. Diese ODR-Plattform ist unter http://ec.europa.eu/odr zu finden. Wenn Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig behandelt wird, können Sie Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einreichen.
Artikel 6: Widerrufsrecht oder Rückgabefrist
6.1 Wenn ein Verbraucher einen Kauf getätigt hat, hat dieser gemäß dem Fernabsatzgesetz (Artikel 7:5 BW) das Recht, (einen Teil der) gelieferten Waren innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die bestellten Waren geliefert wurden. Wenn der Kunde die gelieferten Waren nicht innerhalb dieser Frist an Gipro Parasols zurücksendet, gilt der Kauf als abgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gegenüber Gipro Parasols anzukündigen, bevor er die Waren zurückschickt. Der Kunde muss nachweisen, dass die zurückgesandten Waren rechtzeitig versandt wurden, zum Beispiel durch einen Nachweis der Postzustellung. Die Rücksendung der Waren muss in der Originalverpackung erfolgen (einschließlich Zubehör und begleitender Dokumentation) und sich in neuwertigem Zustand befinden. Wenn die Produkte beim Kunden verwendet, beschädigt oder auf andere Weise beeinträchtigt wurden, erlischt das Rücktrittsrecht gemäß diesem Absatz. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden stellt Gipro Parasols sicher, dass innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Eingang der Rücksendung der vollständige Kaufbetrag an den Kunden zurückerstattet wird. Die Rücksendung der gelieferten Waren erfolgt vollständig auf Kosten und Risiko des Kunden. Auf Wunsch kann Gipro Parasols ihren Spediteur beauftragen, die Sendung abzuholen, wobei der Kaufbetrag abzüglich der Rücksendekosten innerhalb von 14 Tagen erstattet wird.
6.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die Gipro Parasols keinen Einfluss hat, oder für Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden, wie maßgefertigte Sonnenschirme, bedruckte Stoffe oder andere Produkte mit deutlich persönlichem Charakter.
Artikel 7: Zahlungsbedingungen
7.1 Gipro Parasols behält sich das Recht vor, jederzeit, auch vor der Lieferung, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für den Verkaufspreis zu verlangen, durch eine Bankgarantie, ein unwiderrufliches Akkreditiv oder eine Sicherheitsleistung für den vereinbarten Verkaufspreis, falls dafür aus ihrer Sicht überzeugende Gründe entstehen sollten. Sollte der Käufer eine solche Sicherheit nicht leisten können oder wollen, kann Gipro Parasols entscheiden, den Verkaufsvertrag ohne gerichtliche Einmischung aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf Entschädigung für bis dahin entstandene Kosten, gelieferte (Teil-)Produkte oder erbrachte Leistungen.
7.2 Auf den Rechnungen von Gipro Parasols aus dem Verkaufsvertrag gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Wenn der Rechnungsbetrag nicht vollständig bis zum Fälligkeitsdatum beglichen ist, gerät der Käufer automatisch in Verzug, ohne dass eine zusätzliche Mahnung erforderlich ist.
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, irgendwelche Rabatte, Ausgleichszahlungen oder andere Posten vom Rechnungsbetrag abzuziehen.
7.5 Wenn der Käufer in Verzug ist, hat Gipro Parasols das Recht, jede Lieferung eines Produkts auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Danach wird ein neuer Liefertermin nach Wahl von Gipro Parasols festgelegt.
7.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers ist dieser verpflichtet, unabhängig von seiner eigenen Angabe der Reihenfolge, einen Betrag von € 50,00 zuzüglich Mehrwertsteuer als Verwaltungskosten zu zahlen, sowie den gesetzlichen Handelszins von mindestens 1% pro Monat auf den Hauptbetrag ab dem Fälligkeitsdatum, alle außergerichtlichen Inkassokosten gemäß den landesweiten Richtlinien des Voorwerk II-Berichts, alle von Gipro Parasols vernünftigerweise entstandenen Kosten zur Erlangung der Forderung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und nicht beschränkt auf maximale Entschädigungen, sowie alle zusätzlichen Schäden, die Gipro Parasols aufgrund, jedoch nicht beschränkt auf Währungsschwankungen, zusätzliche staatliche Steuern oder Abgaben, zusätzliche Lager- oder Transportkosten und andere Kosten durch die Aussetzung der Lieferung entstehen.
7.7 Bei solchen zusätzlichen Kosten wird eine Zahlung des Käufers unabhängig von seiner eigenen Angabe der Reihenfolge immer zuerst auf die zusätzlichen Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Hauptbetrag angerechnet.”
Artikel 8: Haftung
8.1 Sollte Gipro Parasols für irgendwelche Ansprüche haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung auf das in diesem Artikel Festgelegte beschränkt oder ausgeschlossen.
8.2 Gipro Parasols haftet nicht für etwaige Schäden, wenn sie sich auf Informationen verlassen hat, die vom Käufer oder von Dritten bereitgestellt wurden und sich als fehlerhaft oder unvollständig herausstellen.
8.3 Im Falle der Haftbarkeit von Gipro Parasols ist die Höhe der Haftung auf den Gesamtbetrag des Verkaufsvertrages beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht, wobei vorherige oder zukünftige Verkaufsverträge ausdrücklich nicht einbezogen sind.
8.4 Gipro Parasols haftet niemals für indirekte Schäden wie insbesondere Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Verlust der Arbeitsproduktivität. Gipro Parasols kann nur für direkte Schäden haftbar gemacht werden.
8.5 Direkte Schäden sind auf folgende Kosten begrenzt: Die vernünftigerweise erforderlichen Kosten, um die direkten Schäden festzustellen und wirtschaftlich zu bewerten, die angemessenen Kosten zur Behebung eines Gipro Parasols zuzurechnenden Mangels und die angemessenen Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung weiterer direkter Schäden entstanden sind.
8.6 Gipro Parasols haftet nicht für Fehler, Schäden oder Defekte, die vom Käufer oder von Dritten verursacht werden, oder im Falle von nachweislicher höherer Gewalt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Krieg, kriegsähnliche Zustände, Unruhen und öffentliche Unruhen, Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen, Brände oder andere Naturkatastrophen, Unfälle, Krankheiten, Blockaden, Ausfall von Transportmöglichkeiten, Streiks und andere Formen der Arbeits- oder Produktionsunterbrechung, vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Dritte, tatsächliche Einschränkungen seitens der Regierung. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird Gipro Parasols den Käufer unverzüglich, jedoch möglicherweise auch nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt, schriftlich benachrichtigen und nach eigenem Ermessen berechtigt sein, die Lieferung des Produkts oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auf andere Weise so schnell wie vernünftigerweise möglich zu erfüllen oder den Verkaufsvertrag aufzulösen.
8.7 Vorbehaltlich ausdrücklicher Haftbarkeit gemäß dieser Bestimmungen wird der Käufer Gipro Parasols von Ansprüchen, Klagen, Kosten, Verlusten und Schäden freistellen, die sich auf oder aus den gelieferten Waren beziehen.”
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Produkt bleibt Eigentum von Gipro Parasols, bis der Käufer alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich der Lieferung oder zu liefernden Gegenstände.
9.2 Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, das Produkt zu belasten, zu verpfänden, zu übertragen oder in irgendeiner Weise Dritten Sicherheiten zu gewähren, solange der Käufer das Produkt besitzt, aber das Eigentum daran noch nicht erlangt hat.
9.3 Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Gipro Parasols nicht nachkommen oder in Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder ähnliches geraten oder seine Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen einstellen, ist Gipro Parasols berechtigt, das Produkt ohne weitere Mahnung oder Ankündigung und ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen, wobei der Käufer verpflichtet ist, dabei zu unterstützen.
9.4 Der Käufer verpflichtet sich, auf dem gelieferten Produkt auf erstes Verlangen von Gipro Parasols ein stilles Pfandrecht zu begründen, gegebenenfalls durch Vorbehalt bei der Eigentumsübertragung der gelieferten Waren, für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen von Gipro Parasols gegenüber dem Vertragspartner, einschließlich aller Inkassokosten und Zinsen.
Artikel 10: Garantie
10.1 Der Käufer erhält eine Garantie auf das Produkt für Herstellungsfehler für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Garantie gilt nicht bei Missbrauch, Fahrlässigkeit, Vandalismus, unsachgemäßer Installation, Unfällen, Exposition gegenüber abnormen Wetterbedingungen, dem Ausbleichen von Polyesterstoffen oder anderen Ursachen, die von Gipro Parasols nicht als Defekt definiert werden.
10.2 Mängel oder Defekte am Produkt müssen innerhalb von spätestens zehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich bei Gipro Parasols gemeldet werden.
10.3 Wenn der Garantieanspruch von Gipro Parasols anerkannt wird, stellt Gipro Parasols dem Käufer während der Garantiezeit kostenfrei Ersatzteile zur Verfügung.
Artikel 11: Gerichtsstand
11.1 Unter Ausschluss jedes anderen Rechtsgebiets gilt ausschließlich niederländisches Recht.
11.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit einem Verkaufsvertrag, einem Angebot, einem Produkt oder einer Lieferung zwischen Gipro Parasols und dem Käufer ergeben, müssen ausschließlich vor dem Gericht in Maastricht eingereicht werden, wobei Gipro Parasols das Recht behält, jeden Streit vor dem Gericht am Wohnsitz des Käufers anzuhängig zu machen.
11.3 Eine Abschrift dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei der Handelskammer in Maastricht unter der Nummer 14.12.47.00 hinterlegt und wird dem Käufer vor Abschluss des Verkaufsvertrages stets zur Verfügung gestellt.